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Ihre Bergische IHK
H i n w e i s e
Um rechtzeitige Benachrichtigungen für die Prüfungstermine sicherzustellen, sind Änderungen der Anschrift und im Beschäftigungsverhältnis der IHK umgehend schriftlich mitzuteilen.
Die Prüfungsgebühr wird mit der Anmeldung fällig (Wir bitten Sie, den Betrag jedoch erst nach Zugang des Gebührenbescheides zu zahlen). Gemäß Abschnitt III, Ziffer 5.4 des Gebührentarifs der Bergischen IHK wird bei Rücktritt von der Prüfung eine Stornogebühr erhoben.
Das Prüfungsverfahren richtet sich nach der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Bergischen Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid und den einschlägigen Rechtsverordnungen. Ein Auszug folgt.
A u s z u g aus der „Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen und zum Nachweis
berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse“ der Bergischen Industrie- und Handelskammer Wuppertal-
Solingen-Remscheid
§ 18 Ausweispflicht und Belehrung
Die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer hat sich auf Verlangen des Vorsitzes oder der Aufsichtführung über ihre/seine Person auszuweisen. Sie/er ist vor Beginn der Prüfung über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel, die Folgen von Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße, Rücktritt und Nichtteilnahme zu belehren.
§ 19 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
(1) Unternimmt es eine Prüfungsteilnehmerin/ein Prüfungsteilnehmer, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder leistet sie/er Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch, liegt eine Täuschungshandlung vor.
(2) Wird während der Prüfung festgestellt, dass eine Prüfungsteilnehmerin/ein Prüfungsteilnehmer eine Täuschungshandlung begeht
oder einen entsprechenden Verdacht hervorruft, ist der Sachverhalt von der Aufsichtsführung festzustellen und zu protokollieren. Die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer setzt die Prüfung vorbehaltlich der Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Täuschungshandlung fort.
(3) Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die von der Täuschungshandlung betroffene Prüfungsleistung mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewertet. In schweren Fällen, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen, kann der Prüfungsausschuss den Prüfungsteil
oder die gesamte Prüfung mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewerten.
(4) Behindert eine Prüfungsteilnehmerin/ein Prüfungsteilnehmer durch ihr/sein Verhalten die Prüfung so, dass die Prüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, ist sie/ er von der Teilnahme auszuschließen. Die Entscheidung hierüber kann von der Aufsichtsführung getroffen werden. Die endgültige Entscheidung über die Folgen für die Prüfungsteilnehmerin/ den Prüfungsteilnehmer
hat der Prüfungsausschuss unverzüglich zu treffen. Absatz 3 gilt entsprechend. Gleiches gilt bei Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften.
(5) Vor Entscheidungen des Prüfungsausschusses nach den Absätzen 3 und 4 ist die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer zu hören.
§ 20 Rücktritt, Nichtteilnahme
(1) Die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung (bei schriftlichen Prüfungen
vor Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben) durch schriftliche Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
(2) Versäumt die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte selbstständige Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt. Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche,
die thematisch klar abgrenzbar und nicht auf eine andere Prüfungsleistung bezogen sind sowie eigenständig bewertet werden.
(3) Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer an der Prüfung nicht teil,
ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewertet.
(4) Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.
Hinweis zum Datenschutz:
Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegenüber Prüfungsteilnehmern gemäß Artikel 13 DSGVO (Erhebung von Daten bei der betroffenen Person) und nach Artikel 14 DSGVO (Anmeldung durch Dritte): Die Verarbeitung, insbesondere Erhebung und Speicherung, der personenbezogenen Daten der Prüfungsteilnehmer ist erforderlich, um die Prüfung bei der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid durchführen zu können. Die über die Anmeldung von den Teilnehmern angegebenen personenbezogenen Daten verarbeitet die Bergische IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid ausschließlich in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid finden Sie unter https://www.bergische.ihk.de, Dokumentnummer 4064756.
Susanne Hünerhoff-Stankovic
s.huenerhoff-stankovic@bergische.ihk.de