

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) - hybride Veranstaltung
Achtung: Teilnahme ist nur noch virtuell möglich!
Im Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde die Whistleblowing-Richtlinie der EU umgesetzt.
Durch das HinSchG erfahren Personen, die Missstände melden, von denen sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit erfahren haben, umfassenden Schutz: Ihnen dürfen infolge einer solchen Meldung keine Nachteile entstehen. Außerdem verlangt das Gesetz, dass Unternehmen ab 50 Beschäftigten eine Anlaufstelle, den sogenannten Meldekanal, einrichten und rechtskonform betreiben.
Im Vortrag werden die Vorgaben erläutert, die Unternehmen zu beachten haben und es wird gezeigt, wie sie die Herausforderungen, die das HinSchG an sie stellt, in der Praxis meistern können. Einen Schwerpunkt bilden dabei die rechtskonforme Umsetzung der Regelungen zum Meldekanal und der Umgang mit anonymen Meldungen.
Warum das Gesetz auch Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten betrifft, ist ein weiteres Thema im Rahmen des Vortrags.
Die Anzahl der Präsenzplätze ist begrenzt. Bei digitaler Teilnahme erhalten Sie kurz vor der Veranstaltung den Zugangslink gesondert per Mail. Für die Durchführung dieses Seminars verwenden wir Microsoft Teams.
Die kostenfreie Informationsveranstaltung richtet sich vorrangig an Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern.
Referent:
Christoph Schade, Rechtsanwalt
Schneiders & Behrendt PartmbB, Rechts- und Patentanwälte
Herr Schade ist seit 2020 bei der Kanzlei Schneiders und Behrendt in Bochum tätig. Er befasst sich als Rechtsanwalt mit den Schwerpunktthemen Energie- und Umweltrecht sowie mit Rechtsfragen rund um Anlagenbau und Fördermittel. RA Schade berät sowohl Unternehmen als auch Verbände. Aus diesen unterschiedlichen Blickwinkeln entwickelt er kreative und nachhaltige Lösungen. Außerdem ist er Lehrbeauftragter an der FH Südwestfalen.
Bitte wenden Sie sich an den Support.
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Rechtsanwalt Christoph Schade
Schneiders & Behrendt PartmbB, Rechts- und Patentanwälte, Bochum
T.: 0234 9136-0 christoph.schade@bolex.de

Assessorin Edina Leyendecker
Bergische IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid
T. 0202 2490 270 e.leyendecker@bergische.ihk.de