

Seminar Exportkontrolle - Grundlagen
Das Exportkontrollrecht wird immer komplexer. Die neue Dual-Use-Verordnung, Änderungen in Sanktionslisten und Embargos, die Forderungen von US-Behörden nach Beachtung ihrer, für uns in der EU fremden rechtlichen Grundlagen und die Ausstrahlung des Exportkontrollrechts auf das Vertragsrecht, legen es nahe, die Materie verteilt über 2 Tage zu vermitteln. Die Seminare "Exportkontrolle - Grundlagen" am 5. März (9.00 Uhr bis 16.30 Uhr) und "Exportkontrolle - Vertiefung" am 6. März (9.00 Uhr bis 16.30 Uhr) können unabhängig von einander auch einzeln gebucht werden.
Um den Stoff anschaulich darzustellen und die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, eigene Lösungsansätze zu erarbeiten, werden die Teilnehmer von uns an beiden Tagen mit einem Computer ausgestattet. Unter Anleitung des Referenten werden dann zu den Seminarthemen Fälle bearbeitet und miteinander erörtert. Auf diese Weise werden die Seminarinhalte vertieft und prägen sich gleichzeitig besser ein.
Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter aus den Unternehmen, die Verantwortung in der Exportkontrolle tragen, vom Sachbearbeiter im Export bis zu den Mitgliedern der Geschäftsführung. Vorkenntnisse sind keine Voraussetzung für die Teilnahme.
Die Teilnahme ist kostenpflichtig (Preis 220 € pro Teilnehmer und Seminar).
Bitte wenden Sie sich an den Support.
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Dr. Wolfgang Ehrlich
Referent
Rechtsanwalt für Exportrecht

Michaela Hoffmann
Bergische IHK - InfoCenter
International | Handel | Dienstleistungen Tel.: 0202 2490-514
Programm
Inhalt Tag 1
Grundbegriffe des Exportkontrollrechts
Exportkontrolle und Know-how-Transfer
Technische Unterstützung
Sanktionslistenprüfung
Güterkontrolle – die Arbeit mit den Güterlisten
Sensible Verwendungszwecke – wie gehe ich mit Informationen über Endverwender oder die Endverwendung um?
Verbote und Genehmigungspflichten – die Dual-Use-Verordnung 2021