

Webinar zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen
Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden und werden in Deutschland durch die Industrie- und Handelskammern (IHK) ausgestellt.
Diese bescheinigen den „nichtpräferenziellen“ bzw. „handelspolitischen“ Ursprung einer Ware. Zahlreiche Staaten verlangen bei der Einfuhr in das Hoheitsgebiet die Vorlage eines bescheinigten Ursprungszeugnisses. In diesen Fällen ist der Nachweis des nichtpräferenziellen Ursprungs eine vom Einfuhrland vorgeschriebene und zwingende Voraussetzung, um Waren importieren zu dürfen. Es gelten strenge Formvorschriften, die grundsätzlich eingehalten werden müssen.
Sie können ein Ursprungszeugnis bei der zuständigen IHK in Papierform oder online über das elektronische Ursprungszeugnis (eUZ) beantragen.
Wir möchten Sie bei dieser anspruchsvollen Thematik beratend unterstützen.
Die Veranstaltung richtet sich dabei an alle Mitarbeiter, die Dokumente für das Außenhandelsgeschäft ausfüllen bzw. zukünftig in diesem Bereich tätig werden sollen.
Programm
In dem Webinar am 14. Februar, von 10 bis 11:00 Uhr erhalten Sie Informationen zu den Regeln des "nichtpräferenziellen Ursprungs", sowie zum Ausfüllen von Ursprungszeugnissen. Das Formular wird Schritt für Schritt durchgegangen und besprochen. Zudem wird erläutert, welche Ursprungsnachweise für Handelswaren anerkannt werden.
- Abgrenzung der Ursprungsarten
- Hintergrundinformationen zum nichtpräferenziellen Ursprung
- Ausfüllen eines Ursprungszeugnisses
- Ursprungsnachweise
Die Veranstaltung richtet sich dabei an alle Mitarbeiter, die Dokumente für das Außenhandelsgeschäft ausfüllen bzw. zukünftig in diesem Bereich tätig werden sollen.
Die Zugangsdaten zum Webinar werden Ihnen ca. eine Woche vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugestellt.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
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