Die Verordnung regelt den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Um das Recycling der betroffenen Abfallarten zu fördern, wurden die Regelungen mit der seit 2017 geltenden geänderten Gewerbeabfallverordnung verschärft und eine noch striktere Getrennthaltung sortenrein oder zumindest separat anfallender Abfallfraktionen vorgeschrieben. Im Regelfall sollen am Unternehmensstandort 7 und auf Baustellen 10 Abfallfraktionen getrennt gehalten werden. Davon kann man in begründeten Fällen abweichen. Mit oder ohne Abweichung ist jeder gewerbliche Abfallerzeuger verpflichtet, Art und Umfang seiner Getrennthaltung zu dokumentieren und jede Gemischterfassung sachgerecht zu begründen.
In der getrennten Sammlung und hochwertigen Verwertung von gewerblichen Siedlungs-abfällen stecken noch große Potenziale für die Wirtschaft zur Ressourcenschonung und Rohstoffsicherung. Die 2017 novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) hat nur geringfügig dazu beigetragen, dieses Potenzial zu heben. Gleichzeit beklagen Unternehmen die aus ihrer Sicht unverständlichen Regelungen und unverhältnismäßigen Bürokratiekosten der Verordnung. Ziel des aktuellen Referentenentwurfs der Gewerbeabfallverordnung soll nun sein die Gewerbeabfallverordnung stringenter und vollzugstauglicher zu gestalten.
In Kooperation mit dem Verein zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper e. V. (AWRRW e.V.) möchten wir Ihnen einen kompakten Überblick über die die Umsetzung der Vorgaben der aktuellen Gewerbeabfallverordnung in die betriebliche Praxis als auch um einen Ausblick auf die anstehende Novellierung der Gewerbeabfallverordnung geben und laden Sie zu unserer kostenlosen Online-Veranstaltung "Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung in der betrieblichen Praxis" ein:
Dienstag, 10. Dezember 2024
14:00 – 16:30 Uhr
(über Microsoft Teams)
Programmablauf:
14:00 Uhr | Begrüßung |
| Volker Neumann, Bergische IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid Dr.-Ing. Arnd Tulke, Geschäftsführer des Vereins zur Förderung der Abfallwirtschaft in der Region Rhein-Ruhr-Wupper e. V. |
| „Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung in der Stadt Düsseldorf“ Elke Wiskemann, Umweltamt der Stadt Düsseldorf |
| „Die Gewerbeabfallverordnung und ihre anstehende Novellierung“ Gregor Franßen, Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB |
16:30 Uhr | Ende der Veranstaltung |
Volker Neumann